Mit dem 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln in Deutschland erweitert. Ärztinnen und Ärzte können seitdem auch Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. In jedem europäischen Lande sind die Regelungen dazu noch unterschiedlich. Wurden die Cannabiserzeugnisse in Deutschland bisher nur importiert, da der Anbau weiterhin verboten ist, wird jetzt mit einer Freigabe der Verarbeitung von Cannabis zu medizinischen Zwecken gegen Ende 2020 gerechnet.
Die Verarbeitung unterliegt jedoch in nahezu allen Ländern den gesetzlichen Normen pharmazeutischer Verarbeitung, die aktuell nur unter Reinraumbedingungen erfüllt sind. Eine Produktion in unseren SCHILLING ENGINEERING Reinräumen schützt das Naturprodukt vor Keimbelastung und garantiert eine hygienische und gesetzeskonforme Auslieferung von Medizinal Cannabis.