Das Regelwerk wurde als VDA 19 veröffentlicht und ist in mehreren aktualisierten Fassungen bis heute gültig. Das internationale Pendant zur VDA 19 ist die Norm ISO 16232. Sie ist in der aktuellen Version 2018 voll kompatibel zur VDA 19 Teil 1.
Die VDA 19 beschreibt unter anderem, wie Bauteile gereinigt, geprüft und verpackt werden müssen, um Verunreinigungen durch Partikel oder Flüssigkeiten zu vermeiden. Das Regelwerk legt die Anforderungen an die technische Sauberkeit von Bauteilen in der Automobilindustrie umfassend fest. Auch außerhalb der Automobilindustrie profitieren Branchen wie die Feinmechanik oder die optische Industrie von den Vorschlägen, wie eine saubere Produktion erreicht werden kann.
Um technische Sauberkeit zu erreichen, werden unter anderem Maßnahmen zur Reduzierung der Partikelentstehung im Prozess getroffen. Die Verwendung von Sauberräumen ist ein wichtiger Aspekt der VDA 19, da sie eine kontrollierte Umgebung für die Reinigung und Prüfung von Bauteilen bieten. In einem Sauberraum werden Partikel auf Oberflächen gemessen, um die Sauberkeit zu überwachen. Im Gegensatz zur Reinraumfertigung liegt die zu vermeidende Partikelgröße dabei meist im sichtbaren Bereich ( > 50 µm). Die Messungen erfolgen über Waschtests und optische Verfahren. Die Partikelgrößen in einer Fertigung im Sauberraum dürfen bis zu 600 µm oder prozessbedingt auch größer sein. Wichtiger als die Größe ist oft die Art der Partikel, die die Produktion beeinträchtigen können, z. B. das Vorhandensein von Metallpartikeln.
Sauberkeitsstufen und Partikelanzahl in der technischen Sauberkeit nach VDA 19
Für die technische Sauberkeit in der Montage definiert der VDA vier Sauberkeitsstufen. Je höher die Sauberkeitsstufe, desto geringer ist die Anzahl und Größe der Partikel, die auf den Teilen vorhanden sind. Die vier Stufen sind:
SaS0: nicht regulierter Bereich
In diesem Bereich werden keine besonderen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Partikelverunreinigungen getroffen. Die Umgebungsbedingungen entsprechen denen einer normalen Industriehalle.
SaS1: Sauberzone
In diesem Bereich werden Maßnahmen zur Reduzierung des Partikeleintrags von außen und der Partikelverschleppung über die Prozesskette getroffen. Die Fertigungsumgebung ist zugangsbeschränkt- und kontrolliert.
SaS2: Sauberraum
In diesem Bereich werden neben den Maßnahmen für eine Sauberzone weiterhin lüftungstechnische Konditionierungen getroffen, die den Partikeleintrag mittels Filteranlagen reduzieren.
SaS3: Reinraum
In diesem Bereich werden die höchsten Anforderungen an die Technische Sauberkeit gestellt. Der Zugang erfolgt über Schleusen. Die Umgebungsbedingungen entsprechen denen eines Reinraums nach EN ISO 14644.
Zu beachten ist, dass die VDA 19 keine konkrete Sauberkeit vorschreibt, sondern auf die individuell zu betrachtenden Anforderungen der jeweiligen Sauberkeitsspezifikation verweist. Die Wahl der Sauberkeitsstufe hängt von der Art und dem Grad der Verschmutzung der Bauteile ab.
Mit der Sauberkeitsstufe 2 werden in den meisten Fällen die Bedingungen der sauberen Montage hinreichend erfüllt, wenn gefährdende Partikel reduziert werden müssen.
Sauberräume, in denen die Konzentration Partikeln überwacht und reguliert werden sind daher ein Kernpunkt der VDA 19, da sie eine kontrollierte Umgebung für die Reinigung und Prüfung von Bauteilen bieten. Die erlaubte Partikelanzahl wird in Stufen von 5 µm - 1000 µm auf den Oberflächen mittels Waschtests und optischen Verfahren gemessen (siehe Tabelle) und protokolliert. Die erlaubte Partikelanzahl ist nicht von der VDA definiert, sondern wird für jeden Prozess festgelegt. Wichtiger als die Größe ist oft die Art der Partikel, die die Produktion beeinträchtigen können, z. B. das Vorhandensein von Metallpartikeln.
Die Partikelgrößen überschreiten die in einem Reinraum zulässigen Partikelgrößen deutlich.
Sauberräume sind damit in der Regel einfacher einzurichten und kostengünstiger zu betreiben als ein geregelter Reinraum mit aufwendiger Filter- und Lüftungstechnik.