Die Brandschutzmaßnahmen im Reinraum werden seitens des Kunden definiert. Der Brandschutzsachverständige des Kunden legt die Anforderungen fest und übersetzt seine Vorschriften in die technische Umsetzung. Das können z.B. folgende technische Maßnahmen sein:
- Fluchtwege
- Rauchdetektion
- Anschluss an die Brandmeldeanlage (BMA)
- Sprinkler (für den Raum und / oder das Deckenplenum)
- Entrauchung
- Entflammbarkeit
Die einzelnen Anforderungen können sehr individuell ausfallen. Beispiele für die Umsetzung oder mögliche Lösungen finden Sie nachfolgend. Es ist ratsam, den Brandschutzsachverständigen und die Behörde, die den Reinraum gegebenenfalls freigibt, frühzeitig einzubeziehen. Durch die Klärung der genannten Punkte kann eine frühzeitige Prüfung und Abstimmung erfolgen, so dass der installierte Reinraum ohne Verzögerung genutzt werden kann.
1. Fluchtwege
Die Fluchtwege aus dem Reinraum müssen überprüft und mit dem Brandschutzsachverständigen abgestimmt werden. Schleusentüren können bei Raum-in-Raum-Lösungen im Brandfall eine Barriere darstellen, so dass separate Fluchttüren aus dem Reinraum die notwendig sein können.
Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Ist eine Flucht über die Personalschleuse möglich und zulässig, wenn hier ein Sitover als Barriere eingebaut ist?
- Wie viele Personen benutzen den Fluchtweg, wie breit muss die Fluchttür sein?
- Ist eine Flucht über die Rolltore gefordert? Welche Torausstattung ist für die Zulassung als Fluchtweg erforderlich?
- Ist eine Flucht durch Schiebetüren gefordert? Welche Öffnungsmöglichkeiten haben die Schiebetüren bei Stromausfall?
Zum Brandschutzkonzept gehören auch Überlegungen zur Kennzeichnung und Beleuchtung der Fluchtwege. Je nach Raumgröße kann hier die Helligkeit einer Fluchtwegkennzeichnung mit Fluchtwegleuchten ausreichend sein. Reicht die Leuchtkraft der Kennzeichnung nicht aus, müssen zusätzlich netzunabhängige Notleuchten installiert werden.
2. Rauchdetektion
Im Allgemeinen gibt es zwei Arten von Rauchmeldern:
- Rauchmelder
- Aktive Rauchansaugsysteme
Bei der Planung des Brandschutzes muss entschieden werden, welche Bereiche auf Rauch überwacht werden müssen und mit welchen Systemen dies möglich ist.
Beide Systeme müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Daher sollte bei der Planung darauf geachtet werden, dass die Systeme gut positioniert sind, damit sie für die Inspektion zugänglich sind.
Wird Rauch detektiert und eine Meldung ausgelöst, werden alle Ventilatoren im Reinraum abgeschaltet, damit sich der Rauch nicht verteilt oder im schlimmsten Fall nach unten gedrückt wird und die Flucht behindert. Die Anlage wird sofort heruntergefahren.
3. Anschluss an Brandmeldeanlage (BMA)
Die Reinraumsteuerung kann an die hausinterne Brandmeldeanlage angeschlossen werden. Bei Auslösung werden alle Ventilatoren im Reinraum abgeschaltet.
4. Sprinkler
Je nach Hallengröße und Bausubstanz kann der Brandschutzsachverständige vorschreiben, dass sowohl der Reinraum als auch das Deckenplenum mit Sprinklern auszurüsten sind. In diesem Fall müssen die Rohrdurchführungen der Sprinkler und die Sprinklerköpfe mit Rosetten zum Reinraum gut abgedichtet und die Statik berücksichtigt werden.
5. Entrauchung
Je nach örtlichen Gegebenheiten ist nach der Brandbekämpfung eine Entrauchung vorzusehen. Die Entrauchung muss in der Regel über definierte freie Flächen erfolgen. Dies können z. B. Tür- und Toröffnungen oder ESG-Scheiben sein, die dann mit einem Nothammer eingeschlagen werden. Im Extremfall sind zusätzliche Entrauchungstüren oder -klappen in der Wand oder Decke erforderlich.
6. Entflammbarkeit
Eine Einschränkung der Entflammbarkeit kann in Abhängigkeit von der umgebenden Bausubstanz erforderlich sein, um im Brandfall eine ausreichende Fluchtzeit zu gewährleisten. So kann es in Ausnahmefällen z.B. sein, dass die Ausbildung einer luftdichten Reinraumhülle der Feuerwiderstandsklasse B2 nicht ausreicht und die Anforderung der Feuerwiderstandsklasse A2 erforderlich wird. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem örtlichen Brandschutzsachverständigen.