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Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem der SCHILLING ENGINEERING GmbH

Verstöße aufklären mit Hilfe eines Hinweisgebersystem

Die SCHILLING ENGINEERING GmbH duldet keine Verstöße gegen den Verhaltenskodex (Code of Conduct) und die darin erwähnten Gesetzen sowie Unternehmensrichtlinien. Insbesondere ist davon jedes unerlaubte Verhalten im Bereich des Datenschutzes, der Korruption, des Kartellrechts und der Geldwäscheprävention erfasst. Anwendung findet der Verhaltenskodex auf alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner.

Die SCHILLING ENGINEERING GmbHwird allen Hinweisen auf potenzielle und bereits vorgefallene Verletzungen von Vorschriften nachgehen, versuchen den Verstoß aufzuklären und daraufhin Folgemaßnahmen ergreifen, um Verstöße dieser Art für die Zukunft auszuschließen. Dies alles geschieht entsprechend der Vorschriften des Datenschutzes, des Arbeitsrechts und der geltenden Mitbestimmungsgesetze.

Was ist ein Verstoß?

EinVerstoß ist insbesondere jedes Verhalten, dass unserem Verhaltenskodex, den jeweils geltenden Gesetzen oder den Unternehmensrichtlinien zu wider läuft und vorsätzlich oder fahrlässig während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit für die Unternehmen herbeigeführt wird.

Bloße Beschwerden von Mitarbeitern oder Kunden sind keine Hinweise im Sinne des Hinweisgebersystems. Solche Mitteilungen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten:

E-Mail: info@schillingengineering.de

Wie können Sie Hinweise abgeben?

Wenn Sie Kenntnis über begründete Verdachtsmomente erhalten, die auf eine Verletzung von Vorschriften hinweisen, haben Sie verschiedenen Möglichkeiten diese zu melden.

Wenn Sie auf einen Verstoß hinweisen möchten, steht Ihnen unser externer Partner als Meldestelle mit einem vertraulichen, wahlweise auch anonymisierten Verfahren zur Verfügung. Bei der Übermittlung und der Bearbeitung des Hinweises wird der Datenschutz gewährleistet. Dokuworks ist dafür verantwortlich, dass bei allen Informationen, die an die verantwortliche Person im Unternehmen weitergeleitet werden, die Identität des Hinweisgebers gewahrt bleibt.

Als eine weitere einfache Möglichkeit zur Abgabe von Meldungen steht Ihnen zudem ein webbasierter Meldekanal zur Verfügung.

Kontaktdaten

Externer Partner (dokuworks GmbH):

Hinweisgeber-E-Mail: Hinweisgeber-schilling@doku.works

Telefonnummer: 0271 / 77237-60

Webbasiertes Meldekanal

Wir bieten zudem einen webbasierten Kanal an über den sowohl vertrauliche als auch anonyme Meldungen möglich sind. Über die Website können Sie eine Meldung sicher abgeben und haben jederzeit die Möglichkeit den Status des Verfahrens zu verfolgen und weiteren Kontakt mit einem Ansprechpartner aufzunehmen.

Unter folgendem Link können Sie das Hinweisgebersystem erreichen:

https://whistleblowersoftware.com/secure/9a70374f-e69f-4a08-9c10-e4b073027e9a

Externe Meldestelle

Als weitere Möglichkeit zur Abgabe von Meldungen steht Ihnen die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir bestrebt sind Vorfälle in unserem Unternehmen schnellstmöglich und erfolgreich aufzuklären. Dazu ist eine interne Meldung grundsätzlich für uns von Vorteil.

Wie sollten Hinweise aussehen?

Für eine gute Bearbeitung des Hinweises, müssen bestimmte Informationen zu Erfassung des Sachverhalts in der Meldung an das Hinweisgebersystem enthalten sein. Dazu zählt bei welchem Unternehmen sich der Vorfall ereignet hat, wer des Verstoßes beschuldigt wird, was die Person getan hat, wann der Vorfall sich ereignet hat, wie dies konkret geschehen ist und wo das Ganze passiert ist.

Im Nachhinein sollten Sie bestenfalls für weitere Fragen zu Verfügung stehen, damit der Sachverhalt vollständig erfasst werden kann.

Durch die Meldung eines Hinweises entstehen dem Hinweisgeber weder Kosten noch erleidet er arbeitsrechtliche Sanktionen oder anderweitige Konsequenzen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass bei klar erkenntlicher und vorsätzlicher Rufschädigung des Unternehmens und/oder einzelner Personen, die Anonymisierung der Daten aufgehoben werden kann, um dies zur Anzeige zur bringen.

Wie ist der Verfahrensablauf?

Nachdem Sie Ihre Meldung über unser Hinweisgebersystem abgegeben haben, werden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung übersenden. Im Folgenden wird die Prüfung des Sachverhalts vorgenommen. Ggfs. ist es dazu erforderlich weitere Fragen mit Ihnen zu klären, um den Fall vollständig zu erfassen. Über die Software kann dies anonym, sicher und schnell erfolgen. Unser Ziel ist die erfolgreiche Aufklärung des Vorfalls. Dazu kann es unter anderem notwendig sein Mitarbeiter zu befragen und Dokumente oder E-Mails zu sichten. Wenn der Fall aufgeklärt wurde, können Maßnahmen eingeleitet werden, sodass ähnliche Vorfälle nicht wieder auftreten. Sie als Hinweisgeber erhalten dann eine Rückmeldung zum Verfahren bzw. spätestens drei Monate nach Eingang Ihrer Meldung.